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Ladeburger Straße 21, 16321 Bernau
Am Krankenhaus
Telefon 03338 - 75 17 -44, Fax -33, Mobil 01522 88 60 610
Wird ein Mitglied der Familie zum Pflegefall, beginnt für viele Angehörige die Suche nach Lösungen, damit der Alltag nicht zur Belastung wird. Mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes ist dies möglich.
Wir geben Ihnen unter dieser Überschrift einen Einblick in Situationen, in denen wir mit unserem Leistungsangebot helfen.
Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen verlangt oft einen gut organisierten Tagesablauf, damit der Verbleib des Pflegebedürftigen in seiner Häuslichkeit gesichert ist.
Dabei ist zu beachten, dass bei der Pflegebedürftigkeit unterschiedliche Aspekte zu berückstichtigen sind.
Wir sprechen dabei von Aufgaben zur Grundpflege und von solchen zur medizinischen Pflege. Die medizinische Pflege wird oft notwendig nach einem Aufthalt im Krankenhaus oder im Fall einer chronischen Erkrankung.
Seit der Einführung der Pflegeversicherung können Hilfen aus dieser Versicherung zur Bewältigung der Situation in Anspruch genommen werden.
Wichtig ist für einen pflegebedürftigen Menschen auch der soziale Kontakt. Die Häusliche Pflege Blumberg organisiert menschlichen Beistand für den Pflegebedürftigen.
Der Umfang der Unterstützung durch die Pflegeversicherung richtet sich nach der Zuerkennung einer Pflegestufe 1, 2 oder 3 in Abhängigkeit vom Zustand des Pflegebedürftigen.
Die Pflege eines Angehörigen kann selbständig durchgeführt werden. In diesem Fall kann aus der Pflegeversicherung eine finanzielle Unterstützung bezogen werden.
Die Pflegeaufgaben können auch einem Pflegedienst wie der Häuslichen Pflege Blumberg übertragen werden. Die Kosten können vollständig oder teilweise durch die Pflegeversicherung gedeckt werden.
Oft wird eine Kombination aus eigener Pflege und der Hilfe eines Pflegedienstes die optimale Lösung darstellen. Auch in diesem Fall kann Unterstützung durch die Pflegeversicherung bezogen werden.
In allen Fällen müssen der Umfang der benötigten Unterstützung und die dadurch entstehenden Kosten rechtzeitig geklärt werden
Die Pflege eines Angehörigen kann selbständig durchgeführt werden. In diesem Fall kann aus der Pflegeversicherung eine finanzielle Unterstützung bezogen werden.
Die Pflegeaufgaben können auch einem Pflegedienst wie der Häuslichen Pflege Blumberg übertragen werden. Die Kosten können vollständig oder teilweise durch die Pflegeversicherung gedeckt werden.
Oft wird eine Kombination aus eigener Pflege und der Hilfe eines Pflegedienstes die optimale Lösung darstellen. Auch in diesem Fall kann Unterstützung durch die Pflegeversicherung bezogen werden.
In allen Fällen müssen der Umfang der benötigten Unterstützung und die dadurch entstehenden Kosten rechtzeitig geklärt werden
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin.
Es ist an dieser Stelle nicht möglich, alle Fragen zu behandeln, die sich mit dem Eintritt eines Pflegefalles stellen. Außerdem bieten wir Service-Leistungen, die hier nicht aufgeführt sind, die für Sie nützlich sein können.
Die 24-Stunden-Rufbereitschaft für dringende Pflegefälle
Telefon 0176 2297 64 36